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Wofür diese Funktion gedacht ist
Valutra ist ein Finanzplanungs- und Liquiditätsplanungstool.
Mit der Seite Steuerprognose erfasst du amtliche Steuerbescheide und eigene Schätzungen, damit erwartete Steuerzahlungen in deiner Prognose sichtbar werden.
Die Steuerfunktion konzentriert sich derzeit auf die Planung von Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag. Weitere Steuerarten und komplexe steuerliche Sachverhalte werden derzeit nicht oder nur eingeschränkt berücksichtigt.
Valutra ist nicht:
- Steuerberatung
- Steuererklärungssoftware
- rechtlich verbindliche Steuersoftware
- ein exakter Zukunftsrechner für Steuern
Alle Berechnungen, Prognosen und Vorschläge basieren ausschließlich auf den Daten, die du in Valutra erfasst. Ergebnisse können erheblich von tatsächlichen Steuerbescheiden abweichen. Nicht alle steuerlich relevanten Sachverhalte werden in Valutra erfasst. Maßgeblich sind ausschließlich amtliche Bescheide und Mitteilungen des Finanzamts. Valutra ersetzt keine Steuerberatung.
Grundidee: vom Bescheid zur Prognose
Steuerdaten (Bescheid, Prognose, Vorauszahlungsbescheid)
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Buchungspläne (nach „Vorschau Buchungspläne“ und „Buchungspläne anwenden“)
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Saldo-Prognose / Liquiditätsplanung
Die Saldo-Prognose arbeitet nur mit Buchungsplänen. Steuerdaten allein verändern deinen Kontostand erst, wenn du zuerst „Vorschau Buchungspläne“ ausgeführt und anschließend „Buchungspläne anwenden“ geklickt hast.
„speichern“ speichert lediglich die Steuerdaten.
„Vorschau Buchungspläne“ berechnet die Buchungspläne und zeigt dir die Änderungen vor dem Anwenden.
„Buchungspläne anwenden“ erzeugt oder aktualisiert die Buchungspläne (Nachzahlungen, Erstattungen, Vorauszahlungen) in der Planung.
Drei Datensatztypen
Steuerbescheid
Ein Steuerbescheid ist der amtliche Bescheid für ein abgeschlossenes Steuerjahr. Übernimm die Werte unverändert aus dem Bescheid.
Valutra prüft nicht, ob ein Steuerbescheid sachlich oder rechtlich korrekt ist.
Typischer Ablauf:
- Bescheid erfassen (Steuerjahr, Bescheiddatum, amtliche Werte)
- Nachzahlung, Erstattung und ggf. neue Vorauszahlungen prüfen
- „Vorschau Buchungspläne“ ausführen
- „Buchungspläne anwenden“
Steuerprognose
Eine Steuerprognose ist eine unverbindliche Schätzung für ein künftiges Steuerjahr. Sie hilft dir, mögliche Steuerzahlungen in der Liquiditätsplanung zu berücksichtigen.
Prognosen sind unverbindliche Schätzungen. Automatisch ermittelte Vorschläge und Vorauszahlungen sind Planungshilfen — keine verbindlichen Steuerfestsetzungen.
Die Qualität einer Prognose hängt wesentlich von der Qualität und Vollständigkeit deiner Planungsdaten ab.
Typischer Ablauf:
- Prognose für ein Steuerjahr anlegen (ab 2020 möglich, auch für vergangene Jahre)
- „Vorschläge ermitteln“ (orientiert sich an Projekt-/Vertrags-Buchungsplänen und dem Vorjahr)
- Eingaben prüfen und ggf. anpassen — die Zusammenfassung aktualisiert abgeleitete Werte beim Bearbeiten
- „Prognose berechnen und Daten speichern“ (Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag, Abrechnungsübersicht)
- Für aktuelle Steuerjahre (ab zwei Jahre vor dem Kalenderjahr) und ohne Steuerbescheid für dasselbe Jahr:
- erwartetes Bescheiddatum setzen
- „Zahlungs- und Vorauszahlungsprognose berechnen“
- „Vorschau Buchungspläne“ ausführen und „Buchungspläne anwenden“
Für ältere Steuerjahre sind die Schritte 5 und die Zahlungsvorschläge nicht verfügbar — du kannst dort dennoch Prognosedaten erfassen und berechnen (z. B. zum Vergleich mit einem späteren Bescheid).
Wenn für ein Steuerjahr bereits ein Steuerbescheid existiert, bleibt die Prognose für Vergleich und Berechnung erhalten — Zahlungsvorschläge und Buchungsplan-Anwendung sind auf der Prognose dann deaktiviert. Operative Zahlungen kommen aus dem Bescheid (oder Vorauszahlungsbescheid).
Vorauszahlungsbescheid
Ein Vorauszahlungsbescheid ist ein separater Verwaltungsakt des Finanzamts. Er legt (neue) Quartalsvorauszahlungen für Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag fest — häufig nach Herabsetzungs- oder Anpassungsanträgen.
Er kann unabhängig vom eigentlichen Steuerbescheid existieren und ersetzt die betroffenen Vorauszahlungszeiträume.
Typischer Ablauf:
- Vorauszahlungsbescheid separat erfassen
- Restbetrag im laufenden Jahr und Folgejahre aus dem Bescheid übernehmen
- „Vorschau Buchungspläne“ ausführen und „Buchungspläne anwenden“
Workflow: Prognose → Steuerbescheid
Wenn der amtliche Bescheid vorliegt, kannst du eine bestehende Steuerprognose als Ausgangspunkt nutzen:
- Prognose öffnen und „In Bescheid umwandeln“ wählen
- Amtliche Werte aus dem Steuerbescheid übernehmen und vor dem Klick auf „speichern“ prüfen
- Mit „speichern“ den Bescheid speichern — die Prognose bleibt erhalten und kann später mit dem Bescheid verglichen werden
Im Überblick findest du unter Prognosegenauigkeit eine tabellarische Gegenüberstellung für Jahre mit beiden Datensätzen.
Beim Anwenden von Buchungsplänen aus dem Steuerbescheid entfernt Valutra projizierte Buchungspläne desselben Steuerjahres in der Vorschau — sofern noch keine Ist-Zahlungen daran hängen. Ist das der Fall, musst du die Inkonsistenz zuerst manuell bereinigen.
Änderungen an historischen Steuerdaten
Änderungen an Steuerbescheiden, Vorauszahlungsbescheiden oder Steuerprognosen mit Zahlungsworkflow können Auswirkungen auf spätere Steuerprognosen haben (z. B. über Vorauszahlungspläne).
Änderungen an reinen Analyse-Prognosen ohne Zahlungsvorschläge (ältere Steuerjahre) betreffen spätere Prognosen in der Regel nicht.
Valutra berechnet bestehende Prognosen nicht automatisch neu. Dadurch bleibt die Historie nachvollziehbar und bereits geprüfte Prognosen werden nicht unbeabsichtigt verändert.
Nach Änderungen an historischen Steuerdaten solltest du spätere Steuerprognosen prüfen und bei Bedarf „Vorschläge ermitteln“ bzw. „Prognose berechnen und Daten speichern“ erneut ausführen.
Nachzahlung, Erstattung, keine Zahlung
Ein Steuerbescheid kann zu einer Nachzahlung, Erstattung oder keiner Zahlung führen.
Ergibt sich keine Zahlung, wird kein Buchungsplan erzeugt.
Vorauszahlungen im Steuerbescheid
Nicht jeder Steuerbescheid enthält neue Vorauszahlungen.
Enthält ein Bescheid keine neuen Vorauszahlungsangaben, bleiben bestehende Vorauszahlungsregelungen bestehen. Erfinde oder schätze keine Vorauszahlungswerte.
Maßgeblich für laufende Vorauszahlungen ist die zuletzt wirksame Vorauszahlungsentscheidung — das kann ein Steuerbescheid oder ein separater Vorauszahlungsbescheid sein.
Verrechnung durch das Finanzamt
Das Finanzamt kann Zahlungen und Erstattungen mehrerer Steuerjahre miteinander verrechnen. Valutra bildet solche Verrechnungen derzeit nicht gesondert ab.
Valutra erzeugt dennoch getrennte Buchungspläne pro Steuerjahr. Tatsächliche Bankzahlungen können daher von einzelnen Buchungsplänen abweichen.
Empfehlungen für die Modellierung
- Für jedes Steuerjahr einen eigenen Steuerbescheid erfassen
- Mehrere Steuerjahre niemals zusammenfassen
- Vorauszahlungsbescheide separat erfassen
- Fehlen Vorauszahlungsangaben im Bescheid: keine Werte schätzen oder erfinden
- Bei Verrechnungen des Finanzamts: Steuerjahre dennoch getrennt erfassen
- Amtliche Werte unverändert übernehmen
Verbindung zur Saldo-Prognose
Nach „Vorschau Buchungspläne“ und „Buchungspläne anwenden“ erscheinen die Buchungspläne in der Planung und fließen in die Saldo-Prognose ein — wie andere geplante Einnahmen und Ausgaben auch.
Wichtig:
- Verknüpfte Ist-Zahlungen ersetzen die entsprechenden geplanten Steuerzahlungen in der Prognose.
- Die Prognose zeigt nur, was du erfasst sowie nach „Vorschau Buchungspläne“ und „Buchungspläne anwenden“ in der Planung angelegt hast
Die Umsatzsteuer (USt) ist ein separates Thema. Siehe Umsatzsteuer (USt).
Automatische Vorschläge (MVP-Umfang)
Mit „Vorschläge ermitteln“ füllt Valutra einen Ausgangspunkt für die Prognose. Der Umfang ist bewusst begrenzt — alle Werte können jederzeit manuell überschrieben oder ergänzt werden.
Automatisch enthalten
- Einkünfte aus selbstständiger Arbeit (Betriebseinnahmen netto): Nettoeinnahmen aus Projekt- und Vertrags-Buchungsplänen in Valutra für das Prognose-Steuerjahr (gleiches Kalenderjahr und Versteuerungsart wie bei der USt: Ist- bzw. Soll-Versteuerung)
- Anerkannte Betriebsausgaben: Abstand zwischen Betriebseinnahmen netto und Einkünften aus selbstständiger Arbeit des Referenz-Bescheids (wenn verfügbar)
- Arbeitseinkommen, einbehaltene Lohnsteuer, einbehaltener Solidaritätszuschlag: nur manuelle Eingabe (keine automatische Ableitung aus Lohnabrechnungen)
- Steuerliche Abzüge und Freibeträge (Sonstige steuerliche Anpassungen): aus dem Referenz-Bescheid, wenn verfügbar
Nicht automatisch enthalten
Folgende Werte kannst du manuell erfassen:
- Mieteinnahmen
- Kapitaleinkünfte
- Sonstige steuerpflichtige private Einkünfte
- Erstattete Betriebsausgaben — das Domänenmodell unterscheidet derzeit nicht zwischen Betriebseinnahmen und erstatteten Betriebsausgaben; Valutra leitet Erstattungen nicht aus Vorzeichen, Betrag, Verwendungszweck, Text oder Zuordnung ab
- Manuelle betriebliche Buchungspläne und manuelle betriebliche Zahlungen (ohne Projekt-/Vertrags-Ursprung)
- Finanzamt-Zahlungen ohne passenden Projekt-/Vertrags-Buchungsplan (systemverwaltete Steuer-/USt-Buchungspläne sind von der Betriebseinnahmen-Aggregation ausgeschlossen)
Finanzamt-Buchungspläne
Viele Finanzamt-Zahlungen sind in Valutra bereits als systemverwaltete Buchungspläne abgebildet (USt-Vorauszahlungen, ESt-Vorauszahlungen, Abrechnungen, prognose- und bescheidgenerierte Pläne, Vorauszahlungsbescheide). Diese fließen nicht in den automatischen Vorschlag für Einkünfte aus selbstständiger Arbeit ein.
Jährliche USt-Abrechnungszahlungen oder -Erstattungen, die nur als manuelle betriebliche Zahlungen ohne verknüpften systemverwalteten USt-Buchungsplan erfasst sind, sind nicht Teil des automatischen Vorschlags. Erfasse sie bei Bedarf manuell.
Hinweise & Grenzen
- Steuerprognosen stellen unverbindliche Schätzungen dar
- Steuerprognosen können insbesondere bei stark schwankenden Einkommen, außergewöhnlichen Einkünften oder nicht erfassten steuerlichen Sachverhalten erheblich von den tatsächlichen Ergebnissen abweichen.
- Valutra erfasst nicht alle steuerlichen Besonderheiten (z. B. Sonderausgaben, Verlustvorträge, komplexe Tarifwahl)
- Vorschläge orientieren sich an Vorjahreswerten und deinen Planungsdaten — sie können stark abweichen
- Prüfe Ergebnisse regelmäßig gegen amtliche Unterlagen
Nutzung & Limits
In der kostenlosen Nutzung sind Steuerprognosen auf das aktuelle und nächste Steuerjahr begrenzt. Details: Nutzung & Limits.